Seit einiger Zeit ist es den bayerischen Feuerwehren unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen erlaubt, den Übungsbetrieb wieder aufzunehmen.
Der Verbandsausschuss des Landesfeuerwehrverband Bayern hat am 10.02.2021 zusammen mit Vertretern des Staatsministerium des Innern und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern intensiv die Notwendigkeit und das weitere Vorgehen zur Wiederaufnahme eines geregelten und kontinuierlichen Übungs- und Ausbildungsbetriebs bei den Bayerischen Feuerwehren erörtert. Im Ergebnis wurde dabei einstimmig festgelegt, dass es einer Aktualisierung oder Anpassung des „Ampel-Modells“ nicht mehr bedarf und dieses nicht mehr als Orientierungshilfe benötigt wird. Grund zur Diskussion ob der Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, war deren Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Wir halten uns dabei an die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen:
z.B.
- Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
- Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil
- tragen eines Mund-Nasen-Schutz
Wir als Feuerwehr müssen regelmäßig üben. Dabei wird altes Wissen aufgefrischt und neue Fertigkeiten kommen hinzu. So haben wir im April das Szenario eines Verkehrsunfalls geübt. Dabei musste ein Fahrzeugbrand gelöscht, eine Umleitung eingerichtet und die Einsatzstelle ausgeleuchtet werden.
Die ausgebildeten Atemschutzgeräteträger haben in einer einsatzähnlichen Übung das Retten vermisster Personen aus einem brennenden Gebäude trainiert. Spezielles Augenmerk lag hierbei auf der Funktion des Sicherheitstrupps im Einsatz.
Im Mai haben wir die Löschwasserentnahme aus einem Bach geübt.
Hier finden Sie weitere Informationen (Orginalartikel): https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/informationen-des-landesfeuerwehrverbandes-bayern-zum-coronavirus/